Kosten für eine 24-Stunden-Pflege


 


 

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetzt (MiLoG) in Kraft getreten. Seitdem erhalten alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von der Nationalität des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, einen Mindestlohn. Für unsere Betreuungskräfte bedeutet dies u. a. eine bessere soziale Absicherung in ihrem Herkunftsland.

 

Zum 01.10.2022 schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde vor, zum 01.01.2024 ist er weiter angehoben auf 12,41 Euro. Infolge dessen sind damit höhere Lohnnebenkosten verbunden, was eine Preisanpassung unumgänglich macht. Angesichts dieses rechtlichen Hintergrundes passen wir unser Betreuungsmodell dementsprechend an.

 


Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Die Pflegekraft, die im Haushalt wohnt und 24 Stunden auf Abruf tätig wird, muss auch 24 Stunden bezahlt werden. 

 

Gemeinsam finden wir eine auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Person abgestimmte Betreuungskraft. Diese Leistung ist für Sie ganz unverbindlich und kostenfrei.

 

Eine häusliche 24-Stunden Pflege/Betreuung für eine Person (inklusive Sozialabgaben und Steuern) können bereits ab einem Preis von 2.200,00 Euro pro Monat angeboten werden.

 

In den Kosten sind alle Abzüge wie Krankenversicherung, Steuern sowie alle Sozialabgaben. Kosten wie zum Beispiel das Verhinderungspflegegeld für Ihre häusliche 24-Stunden-Pflege können von der Kranken-/Pflegekasse übernommen werden. Ihr Pflegegeld, welches nach der Pflegestufe berechnet wird, erhalten Sie auch weiterhin. Unsere Preise werden individuell an jeden Kunden angepasst. Kost und Logis sind vom Auftraggeber zu stellen.

 

Kosten:

  • provisionsfrei
  • vermittlungs- und bearbeitungsgebührenfrei
  • keine jährlichen Beratungskosten

 

Unsere Preise sind grundsätzlich Komplettangebote - ohne versteckte Zusatzkosten. Die Preise sind abhängig von den Deutschkenntnissen und der Erfahrung und Qualifikation einer Betreuerin. Ebenso wichtig ist auch die Pflegestufe, das Krankheitsbild, Nachtarbeit und eventuell noch andere im Haushalt zu betreuende oder zu pflegende Personen.

 

 

Kostenersparnis:

(Pflegegeld nach § 37 SGB XI)

   

           2023 (monatlich)                                                                 2024 (monatlich)

                                             

Pflegestufe 1                               0 Euro                               Pflegegrad 1            0 Euro

Pflegestufe 2                           316 Euro                               Pflegegrad 2        332 Euro  

Pflegestufe 3                           545 Euro                               Pflegegrad 3        572 Euro

Pflegestufe 4                           728 Euro                               Pflegegrad 4        764 Euro

Pflegestufe 5                           901 Euro                               Pflegegrad 5        946 Euro

                                              

 

 

Ein konkretes Angebot können wir Ihnen erst erstellen, wenn Sie uns den Fragebogen ausgefüllt zurücksenden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

 

Hinweis:

Die Kosten für die Pflege und/oder Betreuung sind oft als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich bis zu einem Betrag von 4.000 Euro absetzbar. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.